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   OVG Sachsen, 23.03.2023 - 4 A 566/20   

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https://dejure.org/2023,5710
OVG Sachsen, 23.03.2023 - 4 A 566/20 (https://dejure.org/2023,5710)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2023 - 4 A 566/20 (https://dejure.org/2023,5710)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2023 - 4 A 566/20 (https://dejure.org/2023,5710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 120 VwGO § 125 VwGO § 144
    Antrag auf Urteilsergänzung; Unzulässigkeit; offensichtlich unstatthaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 120 Abs. 1 ; VwGO § 120 Abs. 3 S. 2
    Statthaftigkeit eines Antrags auf Urteilsergänzung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Urteilsergänzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11

    Anhörungsrüge; Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2023 - 4 A 566/20
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn ein nicht erledigter Teil des Verfahrens so konkret aufgezeigt wird, dass die Möglichkeit der verlangten Ergänzung in Betracht gezogen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2011 - 3 C 14/11 -, juris Rn. 13 ff.; Beschl. v. 24. April 2018 - 2 C 36/16 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 4 A 462/12 -, juris Rn. 7).

    Im Ergebnis verlangt die Klägerin die Richtigstellung einer von ihr für falsch gehaltenen Entscheidung, wozu das Verfahren nach § 120 VwGO aber nicht dient (BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2011 - 3 C 14/11 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 24. April 2018 - 2 C 36/16 -, juris Rn. 8).

    Der offensichtlich unstatthafte Antrag konnte entgegen der Auffassung der Klägerin, die sie mit Schriftsatz vom 14. März 2023 dargelegt hat, entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 144 Abs. 1, § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO durch Beschluss verworfen werden; der in § 120 VwGO vorausgesetzten Durchführung einer mündlichen Verhandlung über den Antrag bedurfte es nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2011 - 3 C 14/11 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 24.04.2018 - 2 C 36.16

    "Opt-out"-Möglichkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bereitschaftserklärung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2023 - 4 A 566/20
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn ein nicht erledigter Teil des Verfahrens so konkret aufgezeigt wird, dass die Möglichkeit der verlangten Ergänzung in Betracht gezogen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2011 - 3 C 14/11 -, juris Rn. 13 ff.; Beschl. v. 24. April 2018 - 2 C 36/16 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 4 A 462/12 -, juris Rn. 7).

    Im Ergebnis verlangt die Klägerin die Richtigstellung einer von ihr für falsch gehaltenen Entscheidung, wozu das Verfahren nach § 120 VwGO aber nicht dient (BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2011 - 3 C 14/11 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 24. April 2018 - 2 C 36/16 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 03.07.2013 - 4 A 462/12

    Tatbestandsberichtigung, Antrag auf Ergänzung des Urteils, Ergänzungsantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2023 - 4 A 566/20
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn ein nicht erledigter Teil des Verfahrens so konkret aufgezeigt wird, dass die Möglichkeit der verlangten Ergänzung in Betracht gezogen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2011 - 3 C 14/11 -, juris Rn. 13 ff.; Beschl. v. 24. April 2018 - 2 C 36/16 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 4 A 462/12 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 14.06.2022 - 1 A 173/18

    Urteilsergänzung; Kostenentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2023 - 4 A 566/20
    Hieran ändert auch die Einfügung von § 120 Abs. 3 Satz 2 VwGO mit Wirkung zum 1. Januar 2020 nichts (vgl. Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 120 Rn. 7; Clausing/Kimmel, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, § 120 VwGO Rn. 8; offen gelassen von SächsOVG, Urt. v. 14. Juni 2022 - 1 A 173/18 -, juris Rn. 8).
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